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Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung von Pensionszusagen – es herrscht Handlungsbedarf.

Gerade in Zeiten, in denen die gesetzliche Rentenversicherung mehr und mehr an Bedeutung verliert, rückt die betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV) in den Vordergrund.
Dabei sind Pensionszusagen ein beliebter Durchführungsweg und leider auch eine
tickende Zeitbombe:

Experten schätzen, dass mindestens 90% aller Vorsorgezusagen in Deutschland nicht ausreichend rückgedeckt sind. Für zukünftige Rentner könnte dies eine Einbuße ihrer künftigen Bezüge von bis zu 50% bedeuten.
Die Gründe hierfür sind mannigfaltig:
Zum einen wurden gerade in den 1980er und 1990er Jahre die meisten Pensionszusagen mit Kapitallebens- oder Rentenversicherungen rückgedeckt. Da sich die Versicherer jedoch nicht von den negativen Entwicklungen der Kapitalmärkte abkoppeln konnten, sank die Gesamtverzinsung möglicher Ablaufleistungen allein in den Jahren 2000 bis 2006 von 7,14% auf 4,22%. Und auch der Garantiezins liegt mittlerweile bei gerade einmal 2,25%.
Zum anderen ist die Lebenserwartung in den vergangenen Jahren weiter angestiegen.
Verstärkt wird diese Tendenz durch die Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (kurz Bil MoG), im Rahmen dessen eine realitätsnähere Bewertung bestehender Pensionszusagen zur Aufdeckung eklatanter Deckungslücken führen wird. Es ist daher an der Zeit, nach effektiven Lösungswege zu suchen.
Wir können Ihnen eine Lösung anbieten. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Ihr Fleischenet / Michael Julier

30. Oktober 2009 Verfasst von fleischernet | Altersvorsorge, Enthaftung, Fleischer / Metzger im Fleischerhandwerk, Wichtige Informationen für Fleischer | , | Noch keine Kommentare

Verpackungsverordnung betrifft alle Fleischer-Fachgeschäfte Handwerk

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Foto: bilderboxSEit
Seit dem 1. Januar 2009 gilt die neue Verpackungsverordnung. Damit sind erstmals auch alle Fleischer-Fachgeschäfte von der Lizensierungspflicht betroffen. Sie müssen seit dem Stichtag bei einem Dualen System lizensiert sein.

Am 4. April 2008 wurde die Novelle der Verpackungsverordnung verkündet Sie ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Betroffen davon ist jeder Betrieb, der gemäß Verordnungstext mit Ware gefüllte Verkaufs- oder Serviceverpackungen „in Verkehr bringt“, also an seine Kunden abgibt.

„Betriebe des Fleischerhandwerks müssen nicht unbedingt individuell lizensieren“, empfiehlt Dr. Wolfgang Lutz vom Deutschen Fleischer-Verband. „Sie können auch bereits vom Hersteller oder Händler lizensierte Verpackungen erwerben.“ Es müssen auch nicht alle Verpackungen beim gleichen Entsorgungssystem lizensiert sein, die Wahl des preisgünstigsten Angebotes ist ohne weiteres möglich, ergänzt der DFV-Experte.

Zum Nachweis der Lizensierung sollte ausreichend sein, die Rechnungen sowie eine Erklärung des Händlers aufzubewahren. Wie und in welchem Umfang die Kontrollen im Fleischerhandwerk erfolgen werden, ist derzeit noch unklar.

2. Oktober 2009 Verfasst von fleischernet | Verppackungen, Wichtige Informationen für Fleischer, Zulieferer für Fleischer | , , , , | Noch keine Kommentare