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Verpackungsverordnung betrifft alle Fleischer-Fachgeschäfte Handwerk

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Foto: bilderboxSEit
Seit dem 1. Januar 2009 gilt die neue Verpackungsverordnung. Damit sind erstmals auch alle Fleischer-Fachgeschäfte von der Lizensierungspflicht betroffen. Sie müssen seit dem Stichtag bei einem Dualen System lizensiert sein.

Am 4. April 2008 wurde die Novelle der Verpackungsverordnung verkündet Sie ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Betroffen davon ist jeder Betrieb, der gemäß Verordnungstext mit Ware gefüllte Verkaufs- oder Serviceverpackungen „in Verkehr bringt“, also an seine Kunden abgibt.

„Betriebe des Fleischerhandwerks müssen nicht unbedingt individuell lizensieren“, empfiehlt Dr. Wolfgang Lutz vom Deutschen Fleischer-Verband. „Sie können auch bereits vom Hersteller oder Händler lizensierte Verpackungen erwerben.“ Es müssen auch nicht alle Verpackungen beim gleichen Entsorgungssystem lizensiert sein, die Wahl des preisgünstigsten Angebotes ist ohne weiteres möglich, ergänzt der DFV-Experte.

Zum Nachweis der Lizensierung sollte ausreichend sein, die Rechnungen sowie eine Erklärung des Händlers aufzubewahren. Wie und in welchem Umfang die Kontrollen im Fleischerhandwerk erfolgen werden, ist derzeit noch unklar.

2. Oktober 2009 Verfasst von fleischernet | Verppackungen, Wichtige Informationen für Fleischer, Zulieferer für Fleischer | , , , , | Noch keine Kommentare